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   KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09   

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https://dejure.org/2009,19151
KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09 (https://dejure.org/2009,19151)
KG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 2 AR 5/09 (https://dejure.org/2009,19151)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 2 AR 5/09 (https://dejure.org/2009,19151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch das nächst höhere Gericht; Anforderungen an die Unzuständigerklärung

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch das nächst höhere Gericht; Anforderungen an die Unzuständigerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Anerkannt ist jedoch, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Dabei stellt auch eine solche Entscheidung eine Unzuständigerklärung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO dar, welche - wie vorliegend der Beschluss des Amtsgerichts Plauen - die Annahme der eigenen Unzuständigkeit zwar nicht ausdrücklich ausspricht, sie aber stillschweigend durch Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits zum Ausdruck bringt (BGH, NJW 1988, 1794; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 36 Rdnr. 24, m.w.N.).
  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Im Übrigen besteht im Falle von Mobilfunkverträgen kein sog. gemeinsamen Erfüllungsort, der vorliegend möglicherweise die Zuständigkeit eines jeden deutschen Gerichtes begründet hätte (Senat, Beschluss v. 17. September 2007, 2 AR 37/07, KGR 2008, 248, m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 206/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die internationale

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, ob im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 696 Abs. 3 ZPO für die Bestimmung des Wohnsitzes im Sinne von § 13 ZPO auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht abzustellen ist (so die herrschende Meinung: BGH, DStR 2007, 1099, Rdnr. 2 zit. nach Juris; BGH, MDR 2004, 332 Rdnr. 27 zit. nach Juris; KG, 28. Zivilsenat, MDR 1998, 618, Rdnr. 17 zit. nach Juris; KG, 4. Zivilsenat, MDR 2000, 1335, Rdnr. 5 zit. nach Juris) oder auf einen späteren Zeitpunkt (vgl. zum Meinungsstand: Saenger, ZPO, 2. Aufl. 2007, § 696 Rdnr. 19-23, m.N.), kann dieser Streit vorliegend ebenfalls dahinstehen.
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Dabei ist Willkür in denjenigen Fällen, in den das verweisende Gericht den Parteien hinreichendes rechtliches Gehör gewährt hat, allenfalls dann anzunehmen, wenn die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts richtigerweise hätte bejaht werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Bei der Feststellung der zuletztgenannten Voraussetzung ist derjenige Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen haben (BGH, NJW-RR 1995, 702 [702]; Senat, Beschluss vom 19. September 2007, 2 AR 38/07, KGR 2008, 208-211, m.w.N.).
  • KG, 18.10.2007 - 19 WF 232/07

    Familiensache: Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Bei der Feststellung der zuletztgenannten Voraussetzung ist derjenige Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen haben (BGH, NJW-RR 1995, 702 [702]; Senat, Beschluss vom 19. September 2007, 2 AR 38/07, KGR 2008, 208-211, m.w.N.).
  • KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07

    Verweisungsbeschluss: Prüfungspunkte einer fehlenden Bindungswirkung wegen

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Bei der Feststellung der zuletztgenannten Voraussetzung ist derjenige Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen haben (BGH, NJW-RR 1995, 702 [702]; Senat, Beschluss vom 19. September 2007, 2 AR 38/07, KGR 2008, 208-211, m.w.N.).
  • KG, 27.06.2000 - 4 U 8655/99
    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09
    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, ob im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 696 Abs. 3 ZPO für die Bestimmung des Wohnsitzes im Sinne von § 13 ZPO auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht abzustellen ist (so die herrschende Meinung: BGH, DStR 2007, 1099, Rdnr. 2 zit. nach Juris; BGH, MDR 2004, 332 Rdnr. 27 zit. nach Juris; KG, 28. Zivilsenat, MDR 1998, 618, Rdnr. 17 zit. nach Juris; KG, 4. Zivilsenat, MDR 2000, 1335, Rdnr. 5 zit. nach Juris) oder auf einen späteren Zeitpunkt (vgl. zum Meinungsstand: Saenger, ZPO, 2. Aufl. 2007, § 696 Rdnr. 19-23, m.N.), kann dieser Streit vorliegend ebenfalls dahinstehen.
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